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Daniel Paul SCHREBER

Vorwort

Denkwürdigkeiten eines Nervenkranken (1903)

Online seit: Samstag 13. März 2004

Schlagworte :

An eine Veröffentlichung dieser Arbeit habe ich beim Beginn derselben noch nicht gedacht. Der Gedanke ist mir erst im weiteren Fortschreiten derselben gekommen. Dabei habe ich mir die Bedenken nicht verhehlt, die einer Veröffentlichung entgegenzustehen scheinen : es handelt sich namentlich um die Rücksicht auf einzelne noch lebende Personen. Auf der anderen Seite bin ich der Meinung, daß es für die Wissenschaft und für die Erkenntniß religiöser Wahrheiten von Werth sein könnte, wenn noch bei meinen Lebzeiten irgendwelche Beobachtungen von berufener Seite an meinem Körper und meinen persönlichen Schicksalen zu ermöglichen wären. Dieser Erwägungen gegenüber müssen alle persönlichen Rücksichten schweigen.

Von der ganzen Arbeit sind niedergeschrieben :

  Die Denkwürdigkeiten selbst (Kap. I - XXII) in der Zeit vom Februar bis September 1900.
  Die Nachträge unter I - VII in der Zeit vom Oktober 1900 bis Juni 1901.
  Die zweite Folge der Nachträge Ende 1902.

In der Zeit, die seit dem ersten Beginn der Arbeit verflossen ist, haben sich meine äußeren Lebensschicksale wesentlich verändert. Während ich anfangs noch in fast gefänglicher Absperrung lebte, namentlich vom Umgang mit gebildeten Menschen, selbst von der (den sog. Pensionären der Anstalt zugänglichen) Familientafel des Anstaltsvorstands ausgeschlossen war, niemals aus den Mauern der Anstalt herauskam usw., ist mir nach und nach eine größere Bewegungsfreiheit und der Verkehr mit gebildeten Menschen in immer steigendem Maße ermöglicht worden. Ich habe endlich in dem in Kap. XX erwähnten Entmündigungsprozesse (allerdings erst in zweiter Instanz) einen vollständigen Erfolg erzielt, indem der unter dem 13. März 1900 ergangene Entmündigungsbeschluß des Königl. Amtgerichts Dresden durch rechtskräftig gewordenes Urtheil des Königl. Oberlandesgerichts Dresden vom 14. Juli 1902 aufgehoben worden ist. Meine Geschäftsfähigkeit ist damit anerkannt und die freie Verfügung über mein Vermögen mir zurückgegeben worden. In Betreff meines Verbleibens in der Anstalt habe ich schon seit Monaten die schriftliche Erklärung der Anstaltsverwaltung in Händen, daß meiner Entlassung ein grundsätzliches Bedenken nicht entgegen steht ; ich gedenke demnach etwa mit Beginn des kommenden Jahres in meine Häuslichkeit zurückzukehren.

Durch alle diese Veränderungen ist mir Gelegenheit gegeben gewesen, den Kreis meiner persönlichen Beobachtungen wesentlich zu erweitern. Manche meiner früher dargelegten Ansichten müssen danach eine gewisse Berichtigung erfahren ; ich kann insbesondere keinen Zweifel darüber hegen, daß die sogenannte «Menschenspielerei» (die wundermäßige Einwirkung) sich auf mich und meine jeweilige nächste Umgebung beschränkt. Ich würde hiernach mancher Ausführung meiner Denkwürdigkeiten jetzt vielleicht eine andere Fassung geben. Nichtsdestoweniger habe ich es in der großen Hauptsache bei der Form, in der ich sie anfangs niedergeschrieben hatte, belassen. Aenderungen in den Einzelheiten würden die ursprüngliche Frische der Darstellung beeinträchtigen. Auch ist es nach meinem Dafürhalten ohne erhebliche Bedeutung, ob in Ansehung des weltordnungswidrigen Verhältnisses, das zwischen Gott und mir entstanden ist, die Auffassungen, die ich mir früher gebildet hatte, von mehr oder minder großen Irrtümern durchsetzt gewesen sind. Allgemeineres Interesse können ohnedies nur diejenigen Ergebnisse beanspruchen, zu denen ich auf Grund der von mir empfangenen Eindrücke und Erfahrungen hinsichtlich der in Frage kommenden dauernden Verhältnisse, des Wesens und der Eigenschaften Gottes, der Unsterblichkeit der Seele u. s. w. gelangt bin, und in dieser Beziehung habe ich auch nach meinen neueren persönlichen Erfahrungen an meinen früher, namentlich in Kap. 1, II, XVIII und XIX der Denkwürdigkeiten entwickelten Grundanschauungen nicht das mindeste zu ändern.

Heilanstalt Sonnenstein bei Pirna, im Dezember 1902.

Der Verfasser.

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